
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inge Kohrmann
Katzenbetreuung Butzbach
Am Haingraben 8
35510 Butzbach
Stand 01.06.2025
VERTRAGSBEDINGUNGEN
§1 Erreichbarkeit
Der Tierhalter verpflichtet sich, während der gesamten Betreuungsdauer telefonisch unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar zu sein. Ist dies nicht gewährleistet, ist die Tierbetreuerin berechtigt, im Interesse und zum Wohle des Tieres nach eigenem Ermessen zu handeln. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.
§2 Tierärztliche Versorgung
Im Falle eines akuten, insbesondere lebensbedrohlichen gesundheitlichen Notfalls erklärt sich der Tierhalter bereits jetzt einverstanden, dass die Tierbetreuerin eine tierärztliche Behandlung auf seine Rechnung in Auftrag geben darf. Bei nicht akuten Behandlungen erfolgt eine vorherige Rücksprache. Die Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Tierhalters.
§3 Gesundheitsangaben
Der Tierhalter ist verpflichtet, sämtliche bekannten Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten des Tieres vor Beginn der Katzenbetreuung Butzbach mitzuteilen.
§4 Gesundheitszustand
Zum Zeitpunkt der Übergabe muss das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Ein Impfpass ist bereitzustellen.
§5 Haftungsausschluss
Die Katzenbetreuung Butzbach übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Abwesenheit der Betreuungsperson entstehen, es sei denn, diese beruhen auf nachweislich grober Fahrlässigkeit.
§6 Schlüsselregelung und Wertsachen
Bei nicht persönlich erfolgten Schlüsselübergaben / Schlüsselrückgaben, wie z.B. über den Schlüsseltresor, übernimmt die Katzenbetreuung Butzbach keine Haftung.
Bei Verlust der Schlüssel während der Betreuungszeit haftet die Katzenbetreuung Butzbach nur bei grober Fahrlässigkeit.
Wertsachen sind unter Verschluss zu halten, die Katzenbetreuung Butzbach übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, fehlende Wertsachen/Mietschäden, Diebstahl die durch Dritte (Einbruch oder weitere Schlüsselinhaber) verursacht werden.
Die Katzenbetreuung Butzbach ist durch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgesichert. Schadenersatzansprüche können nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
§7 Leistungsausfall
Ist es der Katzenbetreuung Butzbach nicht möglich, einen angenommenen Auftrag auszuführen (durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt) besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Vom Kunden bereits im Voraus geleistete Zahlungen für den Zeitraum in dem die Leistungen von der Katzenbetreuung Butzbach nicht erbracht werden, werden selbstverständlich zurückerstattet.
§8 Rücktritt vom Vertrag durch die Katzenbetreuung Butzbach
Die Katzenbetreuung Butzbach behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten oder die Betreuung vorzeitig zu beenden oder eine künftige Zusammenarbeit abzulehnen, sofern:
ein vertragswidriges oder unehrliches Verhalten des Tierhalters vorliegt
das Tier ein nicht offengelegtes aggressives oder gefährliches Verhalten zeigt
eine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für die Betreuungsperson besteht,die häuslichen Bedingungen unzumutbar sind (z. B. starke Verschmutzung, unhygienische Verhältnisse, starke Rauchbelastung).
wenn der Kunde sich als unzuverlässig erweist. Dies ist insbesondere der Fall bei wiederholtem Absagen oder wiederholten Änderungen vereinbarter Betreuungsleistungen sowie bei Zahlungsverhalten, das durch wiederholte Verspätungen oder erst nach mehrfacher Aufforderung erfolgende Begleichung offener Beträge gekennzeichnet ist.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesen Fällen nicht.
§9 Aufzeichnungssysteme
Überwachungskameras, Haustierkameras sowie Sprachassistenten (z. B. Alexa, Siri) in den zu betretenden Räumen sind vor Betreuungsbeginn der Katzenbetreuung Butzbach mitzuteilen.
§9a Vertragsgültigkeit
Der abgeschlossene Tiersittervertrag/Haussittingvertrag ist für jede Inanspruchnahme der Katzenbetreuung Butzbach gültig, sofern keine schriftliche Änderung seitens der Katzenbetreuung Butzbach vorliegt.
§10 Datenschutz
Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen die Katzenbetreuung Butzbach zur Auskunft verpflichtet ist.
§11 Bildmaterial
Der Tierhalter erklärt sein Einverständnis zur Aufnahme und anonymisierten Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial seines Tieres ohne Angabe von Namen oder Ortsdaten. Eine Vergütung hierfür wird ausgeschlossen.
§12 Haftungsbeschränkung
Eine Haftbarmachung der Katzenbetreuung Butzbach ist ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
LEISTUNGSERBRINGUNG
§13 Betreuungszeiten
Feste Betreuungszeiten können nicht garantiert werden, sondern richten sich nach Bedarf und Auslastung der Katzenbetreuung.
Die Betreuung erfolgt in der Regel zwischen 9-19 Uhr. Samstag & Sonntag, sowie an Feiertagen zwischen 11-18 Uhr.
§14 Tierschutzkonforme Betreuung
Die Katzenbetreuung Butzbach verpflichtet sich das Tier artgerecht und nach den Wünschen des Tierbesitzers zu betreuen, sowie das Tierschutzgesetz und dessen Bestimmungen einzuhalten.
§15 Sorgfaltspflicht
Die Betreuungsdienstleistung umfasst eine sachkundige, sorgfältige, gewissenhafte und liebevolle Versorgung und Betreuung.
§16 Zugangssicherung
Haustüren und Fenster werden von der Katzenbetreuung Butzbach ordentlich ge/-verschlossen, um Zugang, entlaufen oder Verletzungen des Tieres zu verhindern, unter der Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Maßnahmen.
§17 Zugang zu Räumen
Es werden ausschließlich die vorab mit dem Tierhalter abgestimmten Räume betreten.
§18 Freigängerkatzen
Ein Entlaufen oder Verunfallen bei Freigängerkatzen kann nicht ausgeschlossen werden; eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.
§19 Betreuungskosten (zzgl. Fahrtkosten i. H. v. 0,50 €/angefangenem km)
Basis Paket 20min. (nur für Freigänger) | 1x tgl. 19 € | 2x tgl. 36€ |
Komfort Paket 40min | 1x tgl. 23 € | 2x tgl. 44€ |
Komfort Paket plus 60min | 1x tgl. 33 € | 2x tgl. 64€ |
Preise gelten für zwei Katzen; jede weitere Katze: +3 €
Haussitting
20 min | 15,00 € |
Bei darüber hinausgehenden Leistungen erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.
Schlüsselübergabe und -verwahrung
Für die Übergabe, Abholung oder Rückgabe von Schlüsseln wird eine Servicepauschale in Höhe von 5 € pro Vorgang berechnet, zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von 0,50 €/km.
Alternativ kann der Schlüssel kostenlos im bereitgestellten Schlüsseltresor deponiert und abgeholt werden.
Auf Wunsch kann der Schlüssel dauerhaft bei der Katzenbetreuung Butzbach verwahrt werden. Die Verwahrung erfolgt sicher und ordnungsgemäß. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung wird nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernommen.
§19a Zahlungspflicht
Die vollständige Zahlung ist spätestens drei Wochen vor Betreuungsbeginn per Überweisung zu leisten. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Betreuung.
§19b Preisänderung
Auf Betreuungspreise gibt es keine Preisgarantie. Es gelten die zum Zeitpunkt der Betreuung aktuellen Preise.Diese können auf der Homepage jederzeit eingesehen werden.
ZUSATZKOSTEN
§20 Sonntags/-und Feiertagszuschlag 50% (inkl. 24.12. und 31.12.)
§21 Schlüsselübergabe Abholung & Rückgabe jeweils 5€ zzgl. Fahrtkosten 0,50€/km
§22 Fahrten zum Tierarzt werden mit 25€/h zzgl. Fahrtkosten 0,50€ /km berechnet
§23 Fahrtkosten werden mit 0,50€/ angefangener Kilometer berechnet
§24 evtl. anfallende Parkkosten werden in Rechnung gestellt
§25 Stornierung durch den Kunden
Kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn gegen 20€ Bearbeitungsgebühr.
Danach gelten folgende Stornogebühren:
29- 21 Tage vor Betreuungsbeginn | 30% der gesamten Betreuungsgebühr |
20-14 Tage vor Betreuungsbeginn | 50% der gesamten Betreuungsgebühr |
13-7 Tage vor Betreuungsbeginn | 75% der gesamten Betreuungsgebühr |
ab 6 Tage vor Betreuungsbeginn | 90% der gesamten Betreuungsgebühr |
Nicht abgesagte Betreuungszeiten oder abgesagte Betreuungszeiten direkt am Betreuungstag werden zu 100% in Rechnung gestellt |
Bei vorzeitiger Rückkehr erfolgt keine Erstattung, nicht genutzte Zeiten sind nicht übertragbar |
§26 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichkommende, rechtlich zulässige Regelung.
§27 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Butzbach